Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Strafhoheit
Straf|ho|heit, die:↑ "Strafgewalt" (a):
Jeder Staat besitzt grundsätzlich nur insoweit Strafhoheit über die Straftaten der Bürger anderer Staaten, als diese auf seinem Territorium verübt wurden (horizont 12, 1977, 18).
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