Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
strafbewehrt
straf|be|wehrt [zu ↑ "bewehren" in der veralteten Bedeutung »zum Schutz (gegen etwas) mit etwas versehen«] (Rechtssprache):mit Strafe bedroht:
ein strafbewehrtes Verbrechen;
eine strafbewehrte Handlung, Tat;
die strafbewehrte Vermummung;
Diebstahl ist strafbewehrt;
Während für den liberalen Minister die Frage eines strafbewehrten Vermummungsverbots (eines strafbewehrten Verstoßes gegen das Vermummungsverbot) noch nicht eindeutig geklärt ist (MM 12. 11. 87, 1).
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