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Strafbefehl
Straf|be|fehl, der (Rechtssprache):auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht ohne Verhandlung verhängte Strafe für geringfügige Delikte:
erst vor zwei Wochen hat Viereck wegen einer ähnlichen Sache, einer Versammlung in Langenhausen …, einen Strafbefehl bekommen (Kühn, Zeit 152).
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