Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
strafbar
straf|bar [spätmittelhochdeutsch strafbar]:a) gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt:
strafbare Handlungen;
sich strafbar machen (eine strafbare Handlung begehen);
Gegenstände, die zum Begehen einer strafbaren Tat bestimmt sind (NZZ 30. 8. 86, 26);
Dass solcher Tauschhandel in dieser Mangelzeit Schwarzhandel genannt und von den Behörden als strafbares Delikt verboten war (Kühn, Zeit 400);
Wir sind im eigenen Betrieb eingebrochen, ist das strafbar? (v. d. Grün, Glatteis 71); K Strafe verdienend, strafwürdig:
ich wäre höchst strafbar, wenn ich Ihnen das geringste artige Wörtchen, die geringste galante Tändelei vorsagte (Lessing, Die alte Jungfer II, 3);
Ich fühle, dass ich strafbar bin (Schiller, Don Carlos I, 6).
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