Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Stillhalteabkommen
Stịll|hal|te|ab|kom|men, das:a) (Bankwesen) Übereinkunft zwischen Gläubigern und Schuldnern über die Stundung von Krediten;
b) Übereinkunft zwischen Parteien, die entgegengesetzte Interessen vertreten, für einen bestimmten Zeitraum auf Auseinandersetzungen zu verzichten:
Ausgerechnet der Exmonopolist Deutsche Telekom … kündigte vor drei Wochen das Stillhalteabkommen unter den Mobilfunkern auf (Wirtschaftswoche 30, 1998, 45).
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