Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
stempeln
stẹm|peln [mittelniederdeutsch stempeln]:1. etwas mit einem Stempel versehen, um es dadurch in bestimmter Weise zu kennzeichnen, für gültig oder ungültig zu erklären:
einen Ausweis, Pass stempeln;
Briefe, Postkarten, Formulare stempeln;
die Briefmarken sind gestempelt (durch einen Poststempel entwertet).
2. durch Stempelaufdruck hervorbringen, erscheinen lassen:
Name und Anschrift auf den Briefumschlag stempeln;
das Datum stempeln.
3. mit einem ↑ "Stempel" (4) versehen:
Gold-, Silberwaren stempeln;
die Bestecke sind 800 gestempelt.
4. in negativer Weise als etwas Bestimmtes kennzeichnen, in eine bestimmte Kategorie fest einordnen:
jemanden zum Lügner, zum Verbrecher stempeln;
dieser Misserfolg stempelt ihn zum Versager;
er will mich mit allen und nicht immer den feinsten Mitteln zur Schuldigen stempeln (Maass, Gouffé 309);
War auf einem Konzil ein Bischof zum Ketzer gestempelt worden, … (Thieß, Reich 336);
Wer nicht für Atomwaffen in deutscher Hand ist, wird zum Vaterlandsverräter gestempelt (Dönhoff, Ära 50);
dass die private Wirtschaft zum Sündenbock gestempelt wird (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 1).
5. [seit etwa 1930, eigentlich = aufgrund eines amtlichen Stempels Arbeitslosenunterstützung beziehen] (umgangssprachlich veraltend) Arbeitslosengeld, -hilfe beziehen:
In 28 Gemeinden des Kantons stempeln 10 oder mehr Arbeitslose (NZZ 23. 10. 86, 34);
als er entdeckte, dass sie ihm ihren stempelnden Vater unterschlagen hatte (Giordano, Die Bertinis 108);
Kreibel geht stempeln, holt an den festgesetzten Tagen seine Unterstützung ab (Bredel, Prüfung 344).
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