Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
stattgeben
stạtt|ge|ben (Amtssprache):einer (als Antrag, Gesuch o. Ä. formulierten) Bitte, Forderung o. Ä. entsprechen:
ihr (= der Revision) darf die höchste Instanz nur dann stattgeben, wenn das Urteil formale Fehler oder Denkfehler aufweist (Mostar, Unschuldig 12);
… ward dem Gnadengesuch Hugo Weinschenks vom Senate stattgegeben (Th. Mann, Buddenbrooks 436).
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