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Standrecht
Stạnd|recht, das [ursprüngliche Bezeichnung für kurze (eigentlich = im Stehen durchgeführte) Gerichtsverfahren]:(in bestimmten Situationen vom Militär wahrgenommenes) Recht, nach vereinfachten Strafverfahren Urteile (besonders das Todesurteil) zu verhängen und zu vollstrecken.
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