Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Staatssekretär
Staats|se|kre|tär, der:a) (in der Bundesrepublik Deutschland) ranghöchster Beamter besonders in einem Ministerium, der den Leiter der jeweiligen Behörde unterstützt und (in bestimmten Funktionen) vertritt:
parlamentarischer Staatssekretär (einem Bundesminister oder dem Bundeskanzler beigeordneter Bundestagsabgeordneter, der den jeweiligen Minister bzw. den Kanzler entlasten soll);
b) (DDR) hoher Funktionär des Staates (als Stellvertreter eines Ministers oder als Leiter eines Staatssekretariats).
Staats|se|kre|tär, der:a) (in der Bundesrepublik Deutschland) ranghöchster Beamter besonders in einem Ministerium, der den Leiter der jeweiligen Behörde unterstützt und (in bestimmten Funktionen) vertritt:
parlamentarischer Staatssekretär (einem Bundesminister oder dem Bundeskanzler beigeordneter Bundestagsabgeordneter, der den jeweiligen Minister bzw. den Kanzler entlasten soll);
b) (DDR) hoher Funktionär des Staates (als Stellvertreter eines Ministers oder als Leiter eines Staatssekretariats).