Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Staatseigentum
Staats|ei|gen|tum, das :a) ↑ "Eigentum" (1 b) des Staates:
etwas in Staatseigentum überführen;
b) etwas, was sich in Staatseigentum (a) befindet:
Staatseigentum sein.
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