Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Sozialrecht
So|zi|al|recht, das:1. Bereich des ↑ {{link}}Rechts{{/link}} (1 a), der im Wesentlichen die durch die Sozialgesetzgebung geschaffenen Rechtsnormen umfasst:
Mein Mandant ist zweifellos Beschäftigter im Sinne des Sozialrechtes, er muss dann auch als Arbeitnehmer behandelt werden (HB 14. 6. 99, 6).
2. Recht, das jemandem im Rahmen der Sozialgesetzgebung zusteht.
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