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Sondergericht
Sọn|der|ge|richt, das:1. (nationalsozialistisch) (bei einem Oberlandesgericht, zur Verfolgung politischer Gegner gebildetes) Gericht zur raschen Aburteilung als politisch angesehener Straftaten:
Fast drei Jahre lang wiederholte er (= Dompfarrer Lichtenberg) dieses Abendgebet für die Juden täglich öffentlich von der Kanzel herab – bis er im September 1943 denunziert wurde. … Im Mai 1942 das Urteil eines Sondergerichts: zwei Jahre Haft wegen »Kanzelmissbrauchs« und Verstoßes gegen das »Heimtückegesetz«. (Zeit 21. 6. 96, 65);
Er (= der deutsche Bundestag) hat … festgestellt, »dass die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne … war«. Dasselbe sollte gelten für die SS-Stand- und SondergerichtSondergerichte … (Zeit 12. 4. 96, 4).
2. Gericht, das auf einem bestimmten Sachgebiet anstelle eines sonst zuständigen Gerichts entscheidet (z. B. Ehrengericht).
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