Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Sondereigentum
Sọn|der|ei|gen|tum, das (Rechtssprache):a) alleiniges ↑ "Eigentum" (1 b) eines Miteigentümers (an einem Gebäudeteil, besonders einer Wohnung);
b) etwas, woran jemand ein Sondereigentum (a) hat.
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