Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
[S]
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
sicherstellen
sị|cher|stel|len:1. in behördlichem Auftrag beschlagnahmen, vor unrechtmäßigem Zugriff oder die Allgemeinheit gefährdender Nutzung sichern:
Diebesgut, ein fahruntüchtiges Auto sicherstellen;
etwas als Beweismittel sicherstellen;
der Führerschein des Geisterfahrers wurde sichergestellt;
das Fluchtfahrzeug, die mutmaßliche Tatwaffe konnte inzwischen sichergestellt werden;
Die (= die Kaninchen) sind beschlagnahmt, sichergestellt, sequestriert, Volkseigentum (Kant, Impressum 151);
Das Rundschreiben … mit der warnenden Aufforderung, sämtliche Wertsachen sicherzustellen (Konsalik, Promenadendeck 403).
2. dafür sorgen, dass etwas sicher vorhanden ist oder getan werden kann; gewährleisten, ↑ "garantieren" (b):
die Ölversorgung muss sichergestellt werden;
wir müssen sicherstellen, dass …;
jemanden finanziell sicherstellen;
in einem Staatswesen …, in dem die Gründung und das Funktionieren autonomer politischer Parteien sichergestellt ist (Fraenkel, Staat 242).
3. (seltener) zweifelsfrei nachweisen, beweisen:
etwas experimentell sicherstellen.
sị|cher|stel|len
Diebesgut, ein fahruntüchtiges Auto sicherstellen;
etwas als Beweismittel sicherstellen;
der Führerschein des Geisterfahrers wurde sichergestellt;
das Fluchtfahrzeug, die mutmaßliche Tatwaffe konnte inzwischen sichergestellt werden;
Die (= die Kaninchen) sind beschlagnahmt, sichergestellt, sequestriert, Volkseigentum (Kant, Impressum 151);
Das Rundschreiben … mit der warnenden Aufforderung, sämtliche Wertsachen sicherzustellen (Konsalik, Promenadendeck 403).
2. dafür sorgen, dass etwas sicher vorhanden ist oder getan werden kann; gewährleisten, ↑ "garantieren" (b):
die Ölversorgung muss sichergestellt werden;
wir müssen sicherstellen, dass …;
jemanden finanziell sicherstellen;
in einem Staatswesen …, in dem die Gründung und das Funktionieren autonomer politischer Parteien sichergestellt ist (Fraenkel, Staat 242).
3. (seltener) zweifelsfrei nachweisen, beweisen:
etwas experimentell sicherstellen.