Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Sekundogenitur
Se|kun|do|ge|ni|tur, die; -, -en [zu lateinisch secundo = zweitens und genitura = Geburt] (Rechtssprache früher):Besitz[recht], Anspruch des Zweitgeborenen und seiner Linie (in Fürstenhäusern).
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