Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
schwören
schwö|ren [mittelhochdeutsch swern, swer(i)gen, althochdeutsch swerian, eigentlich = (vor Gericht) sprechen, Rede stehen]:1. a) einen Eid, Schwur leisten, ablegen:
feierlich, öffentlich, vor Gericht schwören;
mit erhobener Hand schwören;
auf die Verfassung schwören;
falsch schwören (einen Falscheid oder Meineid ablegen);
einen Schwur, Eid, Meineid schwören;
den Fahneneid, Amtseid schwören;
b) in einem Eid, Schwur versichern oder geloben:
nach der Vernehmung muss der Zeuge schwören, dass er die Wahrheit gesagt hat;
ich könnte, möchte schwören (umgangssprachlich; bin ganz sicher, fest davon überzeugt), dass er es war;
ich hätte schwören können (umgangssprachlich; war fest davon überzeugt), dass heute Donnerstag ist;
ich schwöre es [so wahr mir Gott helfe] (Eidesformel).
2. a) nachdrücklich [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] versichern; beteuern:
ich schwöre [dir], dass ich nichts weiß;
er schwor bei seiner Ehre, bei allen Heiligen, bei Gott, unschuldig zu sein;
ich schwöre es bei meinem Augenlicht, dass es wahr ist (Praunheim, Sex 105);
b) geloben; [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] feierlich versprechen:
er hat [mir] geschworen, das nie wieder zu tun;
wir schworen uns ewige Treue;
du kriegst es mit mir zu tun, das schwör ich dir (umgangssprachlich; darauf kannst du dich verlassen).
3. (umgangssprachlich) sich etwas ganz fest vornehmen:
da hab' ich mir geschworen …, das zahl' ich denen heim (M. Walser, Eiche 28);
weil der eine sich geschworen hat, nie wieder in ein Flugzeug zu steigen (Grzimek, Serengeti 90).
4. jemanden, etwas (für einen bestimmten Zweck) für am besten geeignet halten:
meine Mutter schwört [in solchen Fällen] auf ihren Kräutertee;
jeder hat seine eigene Methode, auf die er schwört;
sie hält ihn für einen Scharlatan, aber ihr Mann schwört nun mal auf ihn;
Ebenso wie bei den Türen schwört Aldra auch bei Fenstern auf das Naturmaterial Holz (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 39).
5. Richter des heimlichen Gerichts, schwurt (ihr schwort) auf Strang und Schwert, unsträflich zu sein, zu richten im Verborgnen, zu strafen im Verborgnen (Goethe, Götz V);
da fuhr der Sultan auf und schwur in seinem Grimm … (Wieland, Wintermärchen 2, 1074 f.)
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