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Schwangerschaftskonfliktgesetz
Schwạn|ger|schafts|kon|flikt|ge|setz, das:(seit 1992 geltendes) Gesetz, das das Recht auf umfassende Beratung in einem Schwangerschaftskonflikt garantiert:
In dem vom Bundestag verabschiedeten Schwangerschaftskonfliktgesetz steht zwar, es werde »erwartet«, dass die Schwangere ihre Gründe mitteilt (Spiegel 45, 1998, 119).
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