Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Schutzherr
Schụtz|herr, der:1. a) (früher) jemand, der Inhaber besonderer Macht über bestimmte unter seinen Schutz gestellte Abhängige war;
b) Inhaber der ↑ "Schutzherrschaft" (1 b) über ein Gebiet.
2. (veraltet) Schirmherr.
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