Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Schutzgewahrsam
Schụtz|ge|wahr|sam, der (Rechtssprache):dem persönlichen Schutz dienender Gewahrsam für jemanden, dem unmittelbare Gefahr für Leib und Leben droht:
jemanden in Schutzgewahrsam nehmen.
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