Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
[S]
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
schützen
1schụ̈t|zen [mittelhochdeutsch schützen, eigentlich = eindämmen, (Wasser) aufstauen, entweder zu ↑ "schießen" (in der alten Bedeutung »[einen Riegel] vorstoßen«) oder zu ↑ "schütten" (mittelhochdeutsch schüten = [einen Schutzwall] anhäufen)]:1. jemandem, einer Sache Schutz gewähren, einen Schutz [ver]schaffen:
jemanden, ein Land [vor Gefahren, Feinden, gegen Gefahren, Feinde] schützen;
das Eigentum, jemandes Interessen [vor Übergriffen, gegen Übergriffe] schützen;
etwas vor der Sonne, vor, gegen Nässe schützen;
sich [durch geeignete Maßnahmen, durch ein Kondom] vor, gegen Ansteckung schützen;
sich vor Betrug, Betrügern, gegen Betrug, Betrüger schützen;
warme Kleidung schützt [dich] vor Kälte;
die Dunkelheit schützte den Dieb [vor Entdeckung];
der Vormarsch der Truppen wurde durch Artilleriefeuer geschützt;
ein schützendes Dach;
sich schützend vor ein Kind stellen;
eine [vor, gegen Wind] geschützte Stelle;
Die Damen kreischten und suchten sich mit vorgehaltenen Armen zu schützen (Th. Mann, Krull 28);
Es gelte allgemein die Devise, solange man sich schütze (solange man zum Schutz Kondome benutze), könne man so viel Lust ausleben, wie man wolle (Spiegel 25, 1993, 146);
So schützt man seine Glieder am besten vor dem Erfrieren (Plievier, Stalingrad 128).
2. unter gesetzlichen Schutz stellen und dadurch gegen [anderweitige] [Be]nutzung, Auswertung o. Ä. 1schützen (1):
eine Erfindung durch ein Patent schützen;
ein Buch urheberrechtlich schützen lassen;
der Name des Fabrikates ist [gesetzlich] geschützt;
Besondere Bestimmungen schützen die Krankenversicherung vor Missbrauch (Fraenkel, Staat 315);
Das Erbrecht an dem persönlichen Eigentum der Bürger wird durch das Gesetz geschützt (Mehnert, Sowjetmensch 100);
Die öffentliche Wiedergabe geschützter Musik- und Sprachwerke (NJW 19, 1984, 1108).
3. unter Naturschutz stellen:
eine Landschaft schützen;
Pflanzen, Tiere schützen;
das Alpenschneehuhn ist ganzjährig geschützt (darf zu keiner Zeit des Jahres gejagt werden);
geschützte Tiere, Pflanzen, Arten;
Seitdem hat man den Leoparden schleunigst wieder geschützt (Grzimek, Serengeti 279).
2schụ̈t|zen (Technik):
durch ein ↑ 2"Schütz" (1) stauen.
1schụ̈t|zen
jemanden, ein Land [vor Gefahren, Feinden, gegen Gefahren, Feinde] schützen;
das Eigentum, jemandes Interessen [vor Übergriffen, gegen Übergriffe] schützen;
etwas vor der Sonne, vor, gegen Nässe schützen;
sich [durch geeignete Maßnahmen, durch ein Kondom] vor, gegen Ansteckung schützen;
sich vor Betrug, Betrügern, gegen Betrug, Betrüger schützen;
warme Kleidung schützt [dich] vor Kälte;
die Dunkelheit schützte den Dieb [vor Entdeckung];
der Vormarsch der Truppen wurde durch Artilleriefeuer geschützt;
ein schützendes Dach;
sich schützend vor ein Kind stellen;
eine [vor, gegen Wind] geschützte Stelle;
Die Damen kreischten und suchten sich mit vorgehaltenen Armen zu schützen (Th. Mann, Krull 28);
Es gelte allgemein die Devise, solange man sich schütze (solange man zum Schutz Kondome benutze), könne man so viel Lust ausleben, wie man wolle (Spiegel 25, 1993, 146);
So schützt man seine Glieder am besten vor dem Erfrieren (Plievier, Stalingrad 128).
2. unter gesetzlichen Schutz stellen und dadurch gegen [anderweitige] [Be]nutzung, Auswertung o. Ä. 1schützen (1):
eine Erfindung durch ein Patent schützen;
ein Buch urheberrechtlich schützen lassen;
der Name des Fabrikates ist [gesetzlich] geschützt;
Besondere Bestimmungen schützen die Krankenversicherung vor Missbrauch (Fraenkel, Staat 315);
Das Erbrecht an dem persönlichen Eigentum der Bürger wird durch das Gesetz geschützt (Mehnert, Sowjetmensch 100);
Die öffentliche Wiedergabe geschützter Musik- und Sprachwerke (NJW 19, 1984, 1108).
3. unter Naturschutz stellen:
eine Landschaft schützen;
Pflanzen, Tiere schützen;
das Alpenschneehuhn ist ganzjährig geschützt (darf zu keiner Zeit des Jahres gejagt werden);
geschützte Tiere, Pflanzen, Arten;
Seitdem hat man den Leoparden schleunigst wieder geschützt (Grzimek, Serengeti 279).
2schụ̈t|zen
durch ein ↑ 2"Schütz" (1) stauen.