Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
schuldunfähig
schụld|un|fä|hig (Rechtssprache):nicht schuldfähig:
Marks wollte mit Hilfe der Psychiatrie beweisen, dass sein Mandant geisteskrank und schuldunfähig ist (Spiegel 36, 1981, 119);
Das Gericht erklärte den 30-jährigen Cuxhavener wegen einer Hirnstörung für schuldunfähig (MM 24. 10. 80, 16).
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