Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Schuldigkeit
Schụl|dig|keit, die; -, -en:1. das Schuldigsein:
Vergil hat seine Schuldigkeit gegenüber Homer nicht verheimlicht (Fest, Im Gegenlicht 256);
seine [Pflicht und] Schuldigkeit tun (dasjenige tun, wozu man verpflichtet ist);
seine Schuldigkeit getan haben (umgangssprachlich; seinen Zweck erfüllt haben, ausgedient haben und nicht mehr gebraucht werden: das Provisorium hat jetzt seine Schuldigkeit getan; sobald er seine Schuldigkeit getan hat, werden sie ihn in die Wüste schicken; So sinnvoll der Schmerz im Gefüge des Lebens jedoch ist – wenn die Diagnose gestellt ist, hat er seine Schuldigkeit getan [Medizin II, 11]).
2. (veraltend) Betrag, den man jemandem für etwas ↑ "schuldig" (2) ist:
Als ich … den Wirt nach meiner Schuldigkeit fragte, weigerte er sich, Geld von mir anzunehmen (Buber, Gog 115).
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