Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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schuldig
schụl|dig [mittelhochdeutsch schuldec, althochdeutsch sculdig]:1. (an etwas) [die] Schuld tragend, in Bezug auf jemanden, etwas Schuld auf sich geladen habend:
die schuldige Person;
der Angeklagte ist [des Mordes] schuldig;
sie hat sich des Betruges schuldig gemacht (gehoben; hat einen Betrug begangen);
[an jemandem] schuldig werden (Schuld auf sich laden [indem man jemandem ein Unrecht zufügt]);
sie ist an dem Unglück schuldig (schuld);
sich schuldig fühlen, bekennen;
jemanden für schuldig erklären, befinden;
schuldig (als schuldiger Teil) geschieden werden;
auf schuldig plädieren (Rechtssprache; die Schuldigsprechung beantragen);
auf schuldig erkennen (Rechtssprache; einen Schuldspruch fällen);
Keiner der schuldigen Fahrzeuglenker war Ausländer (NZZ 10. 8. 84, 5);
Eine Gruppe von Geschworenen antwortet auf die Frage eines Beamten, wessen die heute verurteilten Leute schuldig seien … (Sieburg, Robespierre 202);
☆ jemanden schuldig sprechen/schuldigsprechen (jemanden gerichtlich verurteilen: … forderte er, ihn in zwei Fällen des versuchten schweren Raubes schuldig zu sprechen [Noack, Prozesse 125]).
2. a) (als materielle Gegenleistung) zu geben verpflichtet:
jemandem [noch] Geld, 100 Euro, eine Monatsmiete schuldig sein (schulden);
was bin ich Ihnen schuldig? (was habe ich zu bezahlen?);
Ü jemandem Dank, Rechenschaft, eine Erklärung schuldig sein;
den Beweis hierfür bist du mir noch schuldig geblieben (hast du mir noch nicht gegeben, geliefert);
das ist sie sich selbst schuldig (ihr Ehrgefühl verlangt es von ihr);
nur weil man so verfuhr, war ihm der Staat keine Haftentschädigung schuldig (Mostar, Unschuldig 52);
Nun war ich schon drei Wochen die Rechnung für Tantine schuldig geblieben (Salomon, Boche 63);
War er dem Beamten Schlimbach überhaupt Solidarität schuldig? (Kühn, Zeit 138);
eine schwache CSSR-Elf, die zu wenig kämpfte und auch spielerisch allzu vieles schuldig blieb (Vaterland 28. 3. 85, 1);
☆ jemandem nichts schuldig bleiben (auf jemandes Angriff mit gleicher Schärfe reagieren: K Zum Herrn bist du dich schuldig dem verwaisten Land, weil du des andern Herrscherhauptes uns beraubt [Schiller, Braut v. Messina 2642 f.]);
b) aus Gründen des Anstandes, der Höflichkeit geboten, gebührend, geziemend:
jemandem die schuldige Achtung erweisen;
mit dem schuldigen Respekt;
…, ob der Adjutant des Divisionärs die Höflichkeit so weit außer Acht lassen werde, einer älteren Dame die schuldige Aufwartung zu verweigern (A. Zweig, Grischa 381);
c) ☆ jemandem, einer Sache etwas schuldig sein (jemandem, einer Sache etwas verdanken: Alfonsen bin ich schuldig, was ich tat; nun möcht' ich ihm auch die Vollendung danken [Goethe, Torquato Tasso IV, 4]; nun wollte Wilhelm wenigstens zu Theresens Herzen rein vom Herzen reden und ihrer Entschließung und Entscheidung sein Schicksal schuldig sein [Goethe, Lehrjahre VIII, 1]).
schụl|dig
die schuldige Person;
der Angeklagte ist [des Mordes] schuldig;
sie hat sich des Betruges schuldig gemacht (gehoben; hat einen Betrug begangen);
[an jemandem] schuldig werden (Schuld auf sich laden [indem man jemandem ein Unrecht zufügt]);
sie ist an dem Unglück schuldig (schuld);
sich schuldig fühlen, bekennen;
jemanden für schuldig erklären, befinden;
schuldig (als schuldiger Teil) geschieden werden;
auf schuldig plädieren (Rechtssprache; die Schuldigsprechung beantragen);
auf schuldig erkennen (Rechtssprache; einen Schuldspruch fällen);
Keiner der schuldigen Fahrzeuglenker war Ausländer (NZZ 10. 8. 84, 5);
Eine Gruppe von Geschworenen antwortet auf die Frage eines Beamten, wessen die heute verurteilten Leute schuldig seien … (Sieburg, Robespierre 202);
☆ jemanden schuldig sprechen/schuldigsprechen (jemanden gerichtlich verurteilen: … forderte er, ihn in zwei Fällen des versuchten schweren Raubes schuldig zu sprechen [Noack, Prozesse 125]).
2. a) (als materielle Gegenleistung) zu geben verpflichtet:
jemandem [noch] Geld, 100 Euro, eine Monatsmiete schuldig sein (schulden);
was bin ich Ihnen schuldig? (was habe ich zu bezahlen?);
Ü jemandem Dank, Rechenschaft, eine Erklärung schuldig sein;
den Beweis hierfür bist du mir noch schuldig geblieben (hast du mir noch nicht gegeben, geliefert);
das ist sie sich selbst schuldig (ihr Ehrgefühl verlangt es von ihr);
nur weil man so verfuhr, war ihm der Staat keine Haftentschädigung schuldig (Mostar, Unschuldig 52);
Nun war ich schon drei Wochen die Rechnung für Tantine schuldig geblieben (Salomon, Boche 63);
War er dem Beamten Schlimbach überhaupt Solidarität schuldig? (Kühn, Zeit 138);
eine schwache CSSR-Elf, die zu wenig kämpfte und auch spielerisch allzu vieles schuldig blieb (Vaterland 28. 3. 85, 1);
☆ jemandem nichts schuldig bleiben (auf jemandes Angriff mit gleicher Schärfe reagieren: K Zum Herrn bist du dich schuldig dem verwaisten Land, weil du des andern Herrscherhauptes uns beraubt [Schiller, Braut v. Messina 2642 f.]);
b) aus Gründen des Anstandes, der Höflichkeit geboten, gebührend, geziemend:
jemandem die schuldige Achtung erweisen;
mit dem schuldigen Respekt;
…, ob der Adjutant des Divisionärs die Höflichkeit so weit außer Acht lassen werde, einer älteren Dame die schuldige Aufwartung zu verweigern (A. Zweig, Grischa 381);
c) ☆ jemandem, einer Sache etwas schuldig sein (jemandem, einer Sache etwas verdanken: Alfonsen bin ich schuldig, was ich tat; nun möcht' ich ihm auch die Vollendung danken [Goethe, Torquato Tasso IV, 4]; nun wollte Wilhelm wenigstens zu Theresens Herzen rein vom Herzen reden und ihrer Entschließung und Entscheidung sein Schicksal schuldig sein [Goethe, Lehrjahre VIII, 1]).