Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
schuldfähig
schụld|fä|hig (Rechtssprache):(aufgrund seiner geistigen und psychischen Verfassung u. a.) fähig, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln:
sie wurde aufgrund eines psychologisch-psychiatrischen Gutachtens für schuldfähig erklärt;
Der Angeklagte … ist aus psychologisch-psychiatrischer Sicht ohne Einschränkung schuldfähig (MM 6. 4. 78, 16).
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