Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
schriftlich
schrịft|lich [mittelhochdeutsch schriftlich]:durch Aufschreiben, Niederschreiben festgehalten; in geschriebener Form:
schriftliche Anweisungen, Aufforderungen, Unterlagen, Anträge, Quellen;
die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen;
die schriftliche Überlieferung alter Sitten;
eine schriftliche Erklärung abgeben;
eine schriftliche Einladung erhalten;
schriftliche Arbeiten, Hausaufgaben erledigen;
eine schriftliche Prüfung machen;
ihre schriftlichen (Schule; durch schriftliche Arbeiten erbrachten) Leistungen sind befriedigend;
von diesem Schüler habe ich nur zwei schriftliche (Schule; für eine schriftliche Arbeit gegebene) Noten;
etwas schriftlich machen (umgangssprachlich; schriftlich niederlegen);
er selbst hatte drei Jahre Bautzen gemacht, das hatte er schriftlich (darüber hatte er eine Bescheinigung);
lass dir das lieber schriftlich geben (umgangssprachlich; lass dir dafür lieber eine schriftliche Bestätigung geben);
jemandem etwas schriftlich mitteilen;
etwas schriftlich niederlegen, festhalten, aufzeichnen;
eine Frage schriftlich beantworten;
haben Sie etwas Schriftliches darüber in der Hand? (umgangssprachlich; besitzen Sie darüber schriftliche Unterlagen, eine schriftliche Bestätigung o. Ä.?);
im Schriftlichen (Schule; in seinen schriftlichen Leistungen) ist er eine ganze Note besser als im Mündlichen;
Vater … musste sein schriftliches Einverständnis geben (Wimschneider, Herbstmilch 71);
Die … mündliche Verhandlung tritt heute immer mehr zugunsten des schriftlichen Verfahrens zurück (Fraenkel, Staat 340);
Sie sollte doch mal so dies und das schriftlich fixieren (Wohmann, Absicht 294);
Freie Wege sind den spanischen Wanderhirten von der Obrigkeit … schriftlich verbürgt (natur 5, 1994, 61);
R das kann ich dir schriftlich geben (umgangssprachlich; dessen kannst du absolut sicher sein).
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