Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Schreibzeuge
Schreib|zeu|ge, der (Rechtssprache):Zeuge bei der Beurkundung eines Testaments, das der Verfasser bzw.die Verfasserin nicht von Hand schreiben kann:
Der Schreibzeuge hat demnach die Abgabe der Genehmigungserklärung des Schreibunfähigen zu überwachen und die Mitverantwortung für die Richtigkeit dieses Teils der Niederschrift zu übernehmen (MDR 12, 1984, 1025).
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