Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Schranke
Schrạn|ke, die; -, -n [mittelhochdeutsch schranke = absperrendes Gitter, zu ↑ "schränken"]:1. an einem Weg, einer Straße, einer Einfahrt o. Ä. installierte Vorrichtung, die im Wesentlichen aus einer ausreichend langen Stange besteht, die zur Sperrung der Durchfahrt, des Durchgangs aus senkrechter Stellung in die Waagerechte gebracht werden kann:
die Schranken der Rennbahn, des Bahnübergangs;
die Schranke wird geschlossen, heruntergelassen, geht hoch;
das Auto durchbrach die geschlossene Schranke;
Als Hotte die rotweiße Schranke passiert, die der Parkwächter vorsichtshalber geöffnet hat (Degener, Heimsuchung 157);
ein Ehrfurcht gebietender Raum mit Schaltern und einer Schranke (Absperrung). Und hinter der Schranke … saß … mein Kanzler (Seghers, Transit 104);
Ü heut aber schien … zwischen mir und der Umwelt … eine Schranke gefallen zu sein (Hesse, Steppenwolf 107);
Die schmerzhaft empfundene Schranke zwischen Denken und Tun (Chr. Wolf, Nachdenken 66);
dass er die Schranken, die die steife Tradition … zwischen den Menschen aufgerichtet hatte, zum Teil durchbrach (Friedell, Auklärung 92);
er stößt die Schranke ein, die zwischen ihm und dem Vertreter des Staates gesetzt ist (Spoerl, Maulkorb 103);
jemanden in die Schranken fordern (eine Auseinandersetzung mit jemandem erzwingen und Rechenschaft von ihm verlangen; nach den Schranken, die die mittelalterlichen Turnierplätze abgrenzten);
für jemanden in die Schranken treten (für jemanden entschieden eintreten; ursprünglich = stellvertretend für einen Schwächeren den Kampf mit dem Gegner aufnehmen);
vor die, den Schranken des Gerichts (vor Gericht: jemanden vor die Schranken des Gerichts laden; vor den Schranken des Gerichts stehen).
2. ↑ "Grenze" (2) des Erlaubten, Möglichen:
der Fantasie sind keine Schranken gesetzt (man darf seiner Fantasie freien Lauf lassen);
die Schranken der Konvention überwinden;
keine Schranken mehr kennen, sich keinerlei Schranken auferlegen (hemmungslos, ohne Beherrschung sein);
innerhalb der Schranken der Verfassung;
Gesetzliche Schranken wirkten sich für den Kleinen wie für den Großen negativ aus (NZZ 27. 1. 83, 27);
selbst der Persönlichkeit König Ludwigs waren moralische Schranken gesetzt, die nicht durchbrochen werden durften (Jacob, Kaffee 76);
Dieses Grundrecht findet … seine Schranken u. a. in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (NJW 19, 1984, 1129);
Ein Läufer, der gut läuft, wirft sich mit äußerster Willenskraft an die Schranke seines Könnens (Reinig, Schiffe 133);
sich in Schranken halten (1. gehoben; sich unter Anstrengung beherrschen; an sich halten. 2. nicht das erträgliche Maß übersteigen);
etwas in Schranken halten (etwas in seinem Ausmaß das erträgliche Maß nicht übersteigen lassen);
jemanden in die/seine Schranken weisen/verweisen (jemanden zur Mäßigung auffordern).
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