Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Schöffe
Schọ̈f|fe, der; -n, -n [mittelhochdeutsch scheffe(ne), schepfe(ne), althochdeutsch sceffino, scaffin, eigentlich = der (An)ordnende, zu ↑ "schaffen" in dessen alter Bedeutung »anordnen«]:bei Gerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der zusammen mit dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilt und das Maß der Strafe festlegt:
ein Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter, dem vorsitzenden Richter und zwei Schöffen;
jemanden zum Schöffen berufen, wählen;
Das Gericht, drei Richter in schwarzen Roben und sechs Schöffen, saß an der Stirn des Saals (Schlink, Vorleser 91).
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