Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Schnellverfahren
Schnẹll|ver|fah|ren, das:1. (besonders Technik) technisches Verfahren, bei dessen Anwendung ein Herstellungsprozess o. Ä. besonders schnell abläuft:
beim Gefrieren von Lebensmitteln ein Schnellverfahren anwenden;
☆ im Schnellverfahren (umgangssprachlich; innerhalb [unangemessen] kurzer Zeit: etwas im Schnellverfahren tun, erledigen, beigebracht kriegen).
2. (Rechtssprache) Strafverfahren ohne vorausgehende schriftliche Anklage; beschleunigtes Verfahren.
Schnẹll|ver|fah|ren, das:1. (besonders Technik) technisches Verfahren, bei dessen Anwendung ein Herstellungsprozess o. Ä. besonders schnell abläuft:
beim Gefrieren von Lebensmitteln ein Schnellverfahren anwenden;
☆ im Schnellverfahren (umgangssprachlich; innerhalb [unangemessen] kurzer Zeit: etwas im Schnellverfahren tun, erledigen, beigebracht kriegen).
2. (Rechtssprache) Strafverfahren ohne vorausgehende schriftliche Anklage; beschleunigtes Verfahren.