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Schiedskommission
Schieds|kom|mis|si|on, die (Rechtssprache):1. Schiedsgericht.
2. (DDR) gewählte Kommission in sozialen Wohnbereichen und Genossenschaften sowie in Privatbetrieben, die über geringfügige Vergehen und kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten eigenverantwortlich entscheidet.
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