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Schamfrist
Scham|frist, die (Politikjargon):Zeitraum, den jemand nach bestimmten Ereignissen, Vorfällen o. Ä. aus taktischen Gründen, aus einer gewissen Rücksichtnahme, um des besseren Eindrucks willen verstreichen lässt, ehe er weitere Maßnahmen ergreift, seine wirklichen Absichten offen zutage legt:
Aus Bonn kam auch Richard von Weizsäcker. Mit seinem Minderheitssenat begann 1981 die CDU-Ära; nach einer Schamfrist der FDP wurde daraus eine Koalition (Tagesspiegel 23. 5. 99, 18);
Die Beweggründe der Brandstifter liegen auf der Hand: Grundbesitzer versuchen, mit einem Streichholz »wertloses« Waldland in lukrativen Baugrund zu verwandeln. Die Rechnung geht oft genug auf, wie vor allem in der Umgebung Athens zu sehen ist. Nach einer Schamfrist von zwei, drei Jahren wachsen in den abgebrannten Wäldern Villen, Wochenendhäuser und Ausflugslokale empor (Handelsblatt 11. 5. 98, 44).
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