Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Sachwalter
Sạch|wal|ter, der; -s, - [mittelhochdeutsch sachwalter]:1. (gehoben) jemand, der für jemanden, etwas in der Öffentlichkeit eintritt, der sich zum Fürsprecher oder Verteidiger von jemandem, etwas gemacht hat:
sich zum Sachwalter [der Interessen] einer Minderheit machen;
Die Sachwalter des Rätegedankens (Niekisch, Leben 44).
2. jemand, der im Auftrag eines Dritten bestimmte Aufgaben wahrnimmt:
Ich bin der Landvermesser Overbeck, Angestellter und Sachwalter des Vereins zur Vermessung unauffindbarer Grundstücke e. V. (Bieler, Bonifaz 134);
Sie fühlten sich als Sachwalter Gottes (Thieß, Reich 331).
3. (Rechtssprache) jemand, der als Interessenvertreter der Gläubiger den Schuldner bis zur Erfüllung des Vergleichs überwacht.
Sạch|wal|ter, der; -s, - [mittelhochdeutsch sachwalter]:1. (gehoben) jemand, der für jemanden, etwas in der Öffentlichkeit eintritt, der sich zum Fürsprecher oder Verteidiger von jemandem, etwas gemacht hat:
sich zum Sachwalter [der Interessen] einer Minderheit machen;
Die Sachwalter des Rätegedankens (Niekisch, Leben 44).
2. jemand, der im Auftrag eines Dritten bestimmte Aufgaben wahrnimmt:
Ich bin der Landvermesser Overbeck, Angestellter und Sachwalter des Vereins zur Vermessung unauffindbarer Grundstücke e. V. (Bieler, Bonifaz 134);
Sie fühlten sich als Sachwalter Gottes (Thieß, Reich 331).
3. (Rechtssprache) jemand, der als Interessenvertreter der Gläubiger den Schuldner bis zur Erfüllung des Vergleichs überwacht.