Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Sachverständiger
Sạch|ver|stän|d|iger, der Sachverständige/ein Sachverständiger; des/eines Sachverständigen, die Sachverständigen/zwei Sachverständige:1. (Rechtssprache) jemand, der aufgrund seiner besonderen Sachkunde in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachter auftritt:
ein vereidigter, öffentlich bestellter Sachverständiger;
in einem Prozess als Sachverständiger auftreten;
einen Sachverständigen hinzuziehen;
die Bestellung der Sachverständigen obliegt dem Richter;
ein Beweis durch Sachverständige kann in allen Verfahrensarten erhoben werden.
2. jemand mit Sachverstand; Fachmann; Experte:
die Versicherung ließ den Schaden von einem Sachverständigen schätzen;
Im Weißen Haus … hat heute eine ganze Anzahl von ökonomischen Sachverständigen … ständig direkten Zugang zum Regierungschef (Dönhoff, Ära 190).
Sạch|ver|stän|d|iger, der Sachverständige/ein Sachverständiger; des/eines Sachverständigen, die Sachverständigen/zwei Sachverständige:1. (Rechtssprache) jemand, der aufgrund seiner besonderen Sachkunde in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachter auftritt:
ein vereidigter, öffentlich bestellter Sachverständiger;
in einem Prozess als Sachverständiger auftreten;
einen Sachverständigen hinzuziehen;
die Bestellung der Sachverständigen obliegt dem Richter;
ein Beweis durch Sachverständige kann in allen Verfahrensarten erhoben werden.
2. jemand mit Sachverstand; Fachmann; Experte:
die Versicherung ließ den Schaden von einem Sachverständigen schätzen;
Im Weißen Haus … hat heute eine ganze Anzahl von ökonomischen Sachverständigen … ständig direkten Zugang zum Regierungschef (Dönhoff, Ära 190).