Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rügen
rü|gen [mittelhochdeutsch rüegen, ruogen, althochdeutsch ruogen = anklagen; (öffentlich) mitteilen]:1. a) mit einer Rüge zurechtweisen:
ich muss dich wirklich rügen;
sie wurde wegen wiederholter Unpünktlichkeit streng gerügt;
Vierbein fühlte sich veranlasst, den Kameraden Asch behutsam und sehr freundlich zu rügen (Kirst, 08/15, 33);
Hier spähten Augen misstrauisch in Ausübung ihres Dienstes, rügten Stimmen den geringsten Verstoß (Musil, Mann 532);
b) jemandes Verhalten oder Tun, das man für nicht in Ordnung hält und missbilligt, mit gewissem Nachdruck kritisieren:
man rügte seinen Leichtsinn, die Unentschlossenheit der Regierung;
Die Presse der SED schließlich rügt unablässig einzelne Fälle von Rechtswillkür (Dönhoff, Ära 91).
2. tadelnd feststellen, beanstanden:
Mängel rügen;
Sie … wagte es, die Fehler, die diesem Möbel anhafteten, zu rügen (R. Walser, Gehülfe 139).
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