Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Rüge
Rü|ge, die; -, -n [mittelhochdeutsch rüege, ruoge = gerichtliche Anklage, Anzeige; gerichtliche Strafe, Herkunft ungeklärt]:aus ernsterem Anlass in entschiedener Form vorgebrachter Tadel:
eine empfindliche, scharfe, strenge Rüge;
jemandem wegen seines vorlauten Benehmens, für seine Frechheit eine Rüge erteilen (jemanden rügen);
die Direktorin sprach ihm eine Rüge aus (rügte ihn);
eine Rüge erhalten, bekommen (gerügt werden);
Nun, ich bin bereit, Ihnen entgegenzukommen, kann Ihnen jedoch eine Rüge nicht ersparen (Hildesheimer, Legenden 68);
dass es sich hier keineswegs um eine kalendarische Zufälligkeit, sondern um eine verdiente Rüge handelte (Bergengruen, Rittmeisterin 168).
Rü|ge, die; -, -n [mittelhochdeutsch rüege, ruoge = gerichtliche Anklage, Anzeige; gerichtliche Strafe, Herkunft ungeklärt]:aus ernsterem Anlass in entschiedener Form vorgebrachter Tadel:
eine empfindliche, scharfe, strenge Rüge;
jemandem wegen seines vorlauten Benehmens, für seine Frechheit eine Rüge erteilen (jemanden rügen);
die Direktorin sprach ihm eine Rüge aus (rügte ihn);
eine Rüge erhalten, bekommen (gerügt werden);
Nun, ich bin bereit, Ihnen entgegenzukommen, kann Ihnen jedoch eine Rüge nicht ersparen (Hildesheimer, Legenden 68);
dass es sich hier keineswegs um eine kalendarische Zufälligkeit, sondern um eine verdiente Rüge handelte (Bergengruen, Rittmeisterin 168).