Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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rufen
ru|fen [mittelhochdeutsch ruofen, althochdeutsch (h)ruofan, wahrscheinlich lautmalend]:1. a) sich durch einen ↑ "Ruf" (1) bemerkbar machen:
laut, mit kräftiger Stimme, aus Leibeskräften, wiederholt, lange rufen;
ruft da nicht jemand?;
b) einen ↑ "Ruf" (2 a) ertönen lassen:
im Wald ruft der Kuckuck, ein Käuzchen.
2. durch [längeres] Rufen (1 a) in einen bestimmten Zustand geraten:
sich heiser rufen.
3. mit lauter Stimme äußern, ausrufen:
etwas [aus dem Fenster] rufen;
Hilfe, Hurra/hurra rufen;
»Bravo!«, riefen beide wie aus einem Munde;
aus dem Zimmer rief es: »Herein!«.
4. rufend (1 a) nach jemandem, etwas verlangen:
das Kind rief nach seiner Mutter;
der Gast rief nach der Bedienung, nach seinem Essen;
nach, um Hilfe rufen;
er rief über ihn;
der Gast rief dem Ober;
er rief mir (rief mir zu), ich solle kommen;
K Wer ruft mir? (Goethe, Faust I, 482);
ruf dem Pastor (Schiller, Räuber II, 2);
Ruft der Mutter, sie soll Blutwurzel bringen und Pflaster (Goethe, Götz V).
5. durch Anruf o. Ä. jemanden an einen bestimmten Ort bitten, wo er gebraucht wird; telefonisch o. ä. jemanden herbeirufen, jemanden, etwas kommen lassen:
hast du mich gerufen?;
die Polizei, die Feuerwehr, ein Taxi rufen;
der Arzt wurde ans Krankenbett, zu der Patientin gerufen;
jemanden ins Zimmer, vor Gericht, zu sich rufen;
jemanden zu Hilfe rufen;
Ü sich, jemandem etwas in Erinnerung/ins Gedächtnis rufen;
dringende Geschäfte riefen sie nach München (veranlassten sie, nach München zu fahren);
Gott hat sie zu sich gerufen (gehoben verhüllend; sie ist gestorben);
☆ [jemandem] wie gerufen kommen (umgangssprachlich; zufällig gerade in einem Moment auftreten, erscheinen, geschehen, wo dies [jemandem] äußerst willkommen ist: du kommst [mir] wie gerufen!)
6. [durch Rufen (1 a)] zu etwas auffordern:
der Vater ruft zum Essen;
zum Widerstand, Aufstand rufen (aufrufen);
Ü die Glocke ruft zum Gebet;
das Horn rief zur Jagd.
7. a) mit einem bestimmten Namen nennen:
er wird »Kalle« gerufen;
sie riefen mich »Pistenschreck«;
die Buben sollen mir »Mama« rufen;
Meine Mutter … rief mich »Menschlein«, was ich hasste (Lentz, Muckefuck 7);
b) (veraltend) (mit seinem Namen) anreden:
er rief sie bei ihrem, mit ihrem Namen;
wie das schöne Mädchen … ihn einfach bei Namen rief (Th. Mann, Hoheit 71).
8. telefonisch oder über Funk mit jemandem die Verbindung aufnehmen:
jemanden [unter der Nummer 34 71 06] rufen;
rufen Sie 22 22 22;
(über Funk) Teddybär ruft Zeppelin (Teddybär bittet Zeppelin, sich zu melden);
Rufen Sie noch einmal zu Okapi (Gaiser, Jagd 115).
9. (schweizerisch) etwas hervorrufen, zur Folge haben:
der Vorschlag rief einer heftigen Opposition.
10. jedes rufte so ungekünstelt sein: »Danke!« (Goethe, Werther I, 16. Junius).
laut, mit kräftiger Stimme, aus Leibeskräften, wiederholt, lange rufen;
ruft da nicht jemand?;
b) einen ↑ "Ruf" (2 a) ertönen lassen:
im Wald ruft der Kuckuck, ein Käuzchen.
2.
sich heiser rufen.
3. mit lauter Stimme äußern, ausrufen:
etwas [aus dem Fenster] rufen;
Hilfe, Hurra/hurra rufen;
»Bravo!«, riefen beide wie aus einem Munde;
4. rufend (1 a) nach jemandem, etwas verlangen:
das Kind rief nach seiner Mutter;
der Gast rief nach der Bedienung, nach seinem Essen;
nach, um Hilfe rufen;
er rief mir (rief mir zu), ich solle kommen;
K Wer ruft mir? (Goethe, Faust I, 482);
ruf dem Pastor (Schiller, Räuber II, 2);
Ruft der Mutter, sie soll Blutwurzel bringen und Pflaster (Goethe, Götz V).
5. durch Anruf o. Ä. jemanden an einen bestimmten Ort bitten, wo er gebraucht wird; telefonisch o. ä. jemanden herbeirufen, jemanden, etwas kommen lassen:
hast du mich gerufen?;
die Polizei, die Feuerwehr, ein Taxi rufen;
der Arzt wurde ans Krankenbett, zu der Patientin gerufen;
jemanden ins Zimmer, vor Gericht, zu sich rufen;
jemanden zu Hilfe rufen;
Ü sich, jemandem etwas in Erinnerung/ins Gedächtnis rufen;
dringende Geschäfte riefen sie nach München (veranlassten sie, nach München zu fahren);
Gott hat sie zu sich gerufen (gehoben verhüllend; sie ist gestorben);
☆ [jemandem] wie gerufen kommen (umgangssprachlich; zufällig gerade in einem Moment auftreten, erscheinen, geschehen, wo dies [jemandem] äußerst willkommen ist: du kommst [mir] wie gerufen!)
6. [durch Rufen (1 a)] zu etwas auffordern:
der Vater ruft zum Essen;
zum Widerstand, Aufstand rufen (aufrufen);
Ü die Glocke ruft zum Gebet;
das Horn rief zur Jagd.
7. a) mit einem bestimmten Namen nennen:
er wird »Kalle« gerufen;
sie riefen mich »Pistenschreck«;
Meine Mutter … rief mich »Menschlein«, was ich hasste (Lentz, Muckefuck 7);
b) (veraltend) (mit seinem Namen) anreden:
er rief sie bei ihrem, mit ihrem Namen;
wie das schöne Mädchen … ihn einfach bei Namen rief (Th. Mann, Hoheit 71).
8. telefonisch oder über Funk mit jemandem die Verbindung aufnehmen:
jemanden [unter der Nummer 34 71 06] rufen;
rufen Sie 22 22 22;
(über Funk) Teddybär ruft Zeppelin (Teddybär bittet Zeppelin, sich zu melden);
Rufen Sie noch einmal zu Okapi (Gaiser, Jagd 115).
9. (schweizerisch) etwas hervorrufen, zur Folge haben:
der Vorschlag rief einer heftigen Opposition.
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