Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rückwirkend
rụ̈ck|wir|kend :1. von einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt an [gültig]:
die Lohnerhöhung gilt rückwirkend vom 1. März.
2. ↑ "Rückwirkung" (1) ausübend:
eine rückwirkende Kraft.
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