Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Rückvergütung
Rụ̈ck|ver|gü|tung, die:1. (Wirtschaft)
a) das Auszahlen eines Teils einer bereits gezahlten Summe als Rabatt oder Gewinnbeteiligung:
eine Rückvergütung vornehmen;
b) der als Rückvergütung (1 a) gezahlte Betrag:
die Rückvergütung überweisen.
2. (Versicherungswesen) Beitragsrückerstattung.
Rụ̈ck|ver|gü|tung, die:1. (Wirtschaft)
a) das Auszahlen eines Teils einer bereits gezahlten Summe als Rabatt oder Gewinnbeteiligung:
eine Rückvergütung vornehmen;
b) der als Rückvergütung (1 a) gezahlte Betrag:
die Rückvergütung überweisen.
2. (Versicherungswesen) Beitragsrückerstattung.