Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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rụ̈ck|schlie|ßen :Rückschlüsse ziehen:
von einer Wirkung auf die Ursache rückschließen;
Vom Leistungsgefälle kann man keinesfalls auf die Unterrichtsqualität rückschließen (Zeit 20. 7. 2005, 29);
sie haben die Aufgabe, rückschließend von der Rechtsfolge her das objektive Gewicht und die objektive Bedeutung der Ordnungswidrigkeit zu bestimmen (Monatsschrift des Deutschen Rechts 6, 1991, 0555).
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