Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rückbestätigen
rụ̈ck|be|stä|ti|gen :die Gültigkeit einer Buchung o. Ä. (besonders einer Flugkarte für den Rückflug) bestätigen:
Bitte lassen Sie Ihren Flug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug rückbestätigen (FR 21. 3. 98, 9).
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