Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
richterlich
rịch|ter|lich :den ↑ "Richter" (1) betreffend, zu seinem Amt gehörend:
die richterliche Gewalt, Unabhängigkeit, Urteilsfähigkeit, Tätigkeit;
ohne richterliche Genehmigung (Genehmigung vonseiten des Richters).
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