Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Richter
Rịch|ter, der; -s, - [mittelhochdeutsch rihter, rihtære, althochdeutsch rihtāri]:1. jemand, der die Rechtsprechung ausübt, der vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist:
ein gerechter, milder, strenger, weiser Richter;
Richter [am Landgericht, am Bundesgerichtshof] sein;
gesetzlicher Richter (Rechtssprache; für einen Fall von vornherein zuständiger Richter);
vorsitzender Richter (Rechtssprache; bei einem Kollegialgericht mit der Vorbereitung und Leitung der Verhandlung betrauter Richter);
einen Richter als befangen ablehnen;
jemanden vor den Richter bringen (vor Gericht stellen);
jemanden zum Richter bestellen, ernennen, wählen;
Ü sich zum Richter über jemanden, etwas aufwerfen (abschätzig über jemanden, etwas urteilen);
er wollte nicht jemandes Richter sein (über jemanden urteilen);
Nach etwa dreijähriger Untersuchungshaft … steht er … zum ersten Mal vor seinen Richtern (kommt es für ihn zur ersten Gerichtsverhandlung; Noack, Prozesse 105);
ganz zu schweigen von den … Künsten, die von jeher ihre Richter (= Kritiker) gefunden haben (Enzensberger, Einzelheiten I, 22).
2. Buch des Alten Testaments.
Rịch|ter, der; -s, - [mittelhochdeutsch rihter, rihtære, althochdeutsch rihtāri]:1. jemand, der die Rechtsprechung ausübt, der vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist:
ein gerechter, milder, strenger, weiser Richter;
Richter [am Landgericht, am Bundesgerichtshof] sein;
gesetzlicher Richter (Rechtssprache; für einen Fall von vornherein zuständiger Richter);
vorsitzender Richter (Rechtssprache; bei einem Kollegialgericht mit der Vorbereitung und Leitung der Verhandlung betrauter Richter);
einen Richter als befangen ablehnen;
jemanden vor den Richter bringen (vor Gericht stellen);
jemanden zum Richter bestellen, ernennen, wählen;
Ü sich zum Richter über jemanden, etwas aufwerfen (abschätzig über jemanden, etwas urteilen);
er wollte nicht jemandes Richter sein (über jemanden urteilen);
Nach etwa dreijähriger Untersuchungshaft … steht er … zum ersten Mal vor seinen Richtern (kommt es für ihn zur ersten Gerichtsverhandlung; Noack, Prozesse 105);
ganz zu schweigen von den … Künsten, die von jeher ihre Richter (= Kritiker) gefunden haben (Enzensberger, Einzelheiten I, 22).
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