Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Revision
Re|vi|si|on, die; -, -en [mittellateinisch revisio = prüfende Wiederdurchsicht, zu lateinisch revisum, 2. Partizip von: revidere, ↑ "revidieren"]:1. a) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (1 a):
eine Revision der Geschäftsbücher, der Kasse vornehmen, durchführen;
b) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (1 b); Durchsuchung, Kontrolle:
eine Revision des Gepäcks fand statt;
sie (= die Gewerbeaufsicht) hat das Recht zur jederzeitigen Revision der Betriebe (Fraenkel, Staat 313);
Bei der Revision der in die Schweiz eingereisten Flugzeuge sucht der Grenzwächter … nach nicht deklarierter Schmuggelware (Basler Zeitung 27. 7. 84, 25).
2. (Druckwesen) das Durchsehen, Prüfen eines ↑ {{link}}Abzugs{{/link}} (2 b) auf die ordnungsgemäße Ausführung der Korrekturen hin:
eine Revision der Druckbogen.
3. a) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (2 a); Änderung:
eine Revision seines Urteils, seiner Meinung;
die Regierung nahm eine Revision ihrer Wirtschaftspolitik vor;
etwas zwingt jemanden zur Revision seiner Haltung;
b) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (2 b); Abänderung:
die Revision eines Gesetzes, Vertrags.
4. (Rechtssprache) gegen ein [Berufungs]urteil einzulegendes Rechtsmittel, mit dem geprüft wird, ob bei einem gefällten Urteil ein Gesetz fehlerhaft angewendet wurde oder andere Verfahrensmängel bestanden:
gegen ein Urteil Revision ankündigen, beantragen, einlegen;
die Revision verwerfen, zurückweisen;
der Revision stattgeben;
der Anwalt der Klägerin, der Kläger geht in die Revision (wendet das Rechtsmittel der Revision an);
Das Finanzgericht hat die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen (Focus 11, 1999, 270).
5. (besonders schweizerisch) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (3), Überholen:
die Revision einer technischen Anlage;
Affolter verlangt 9 Millionen Franken mehr für die Revision von 40 Waggons (NZZ 9. 12. 82, 27).
Re|vi|si|on, die; -, -en [mittellateinisch revisio = prüfende Wiederdurchsicht, zu lateinisch revisum, 2. Partizip von: revidere, ↑ "revidieren"]:1. a) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (1 a):
eine Revision der Geschäftsbücher, der Kasse vornehmen, durchführen;
b) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (1 b); Durchsuchung, Kontrolle:
eine Revision des Gepäcks fand statt;
sie (= die Gewerbeaufsicht) hat das Recht zur jederzeitigen Revision der Betriebe (Fraenkel, Staat 313);
Bei der Revision der in die Schweiz eingereisten Flugzeuge sucht der Grenzwächter … nach nicht deklarierter Schmuggelware (Basler Zeitung 27. 7. 84, 25).
2. (Druckwesen) das Durchsehen, Prüfen eines ↑ {{link}}Abzugs{{/link}} (2 b) auf die ordnungsgemäße Ausführung der Korrekturen hin:
eine Revision der Druckbogen.
3. a) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (2 a); Änderung:
eine Revision seines Urteils, seiner Meinung;
die Regierung nahm eine Revision ihrer Wirtschaftspolitik vor;
etwas zwingt jemanden zur Revision seiner Haltung;
b) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (2 b); Abänderung:
die Revision eines Gesetzes, Vertrags.
4. (Rechtssprache) gegen ein [Berufungs]urteil einzulegendes Rechtsmittel, mit dem geprüft wird, ob bei einem gefällten Urteil ein Gesetz fehlerhaft angewendet wurde oder andere Verfahrensmängel bestanden:
gegen ein Urteil Revision ankündigen, beantragen, einlegen;
die Revision verwerfen, zurückweisen;
der Revision stattgeben;
der Anwalt der Klägerin, der Kläger geht in die Revision (wendet das Rechtsmittel der Revision an);
Das Finanzgericht hat die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen (Focus 11, 1999, 270).
5. (besonders schweizerisch) das ↑ {{link}}Revidieren{{/link}} (3), Überholen:
die Revision einer technischen Anlage;
Affolter verlangt 9 Millionen Franken mehr für die Revision von 40 Waggons (NZZ 9. 12. 82, 27).