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Rentenversicherung
Rẹn|ten|ver|si|che|rung, die:1. Versicherung (als Teil der Sozialversicherung), die bei Erreichung der Altersgrenze des Versicherten, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder im Falle des Todes ↑ "Rente" (a) an den Versicherten oder an die Hinterbliebenen zahlt.
2. staatliche Einrichtung, Anstalt für die Rentenversicherung (1):
Deutsche Rentenversicherung (öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaft, die für die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und für die Gemeinschaftsaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist).
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