Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Rekurs
Re|kụrs, der; -es, -e [französisch recours < lateinisch recursus = Rücklauf, Rückkehr, zu: recurrere, ↑ "rekurrieren"]:1. (bildungssprachlich) Rückgriff, Bezug[nahme] auf etwas früher Erkanntes, Gültiges, auf etwas bereits Erwähntes o. Ä.:
auf etwas Rekurs nehmen;
Es genügt … der Rekurs auf die Grundnormen vernünftiger Rede (Habermas, Spätkapitalismus 138).
2. (österreichische und schweizerische Rechtssprache, sonst veraltet) Einspruch, Beschwerde:
Rekurs einreichen, einlegen, erheben, zurückweisen;
dass ich am nächsten Mittwoch hingerichtet werden soll, … keine Chance, Rekurs anzumelden (Frisch, Montauk 22).
Re|kụrs, der; -es, -e [französisch recours < lateinisch recursus = Rücklauf, Rückkehr, zu: recurrere, ↑ "rekurrieren"]:1. (bildungssprachlich) Rückgriff, Bezug[nahme] auf etwas früher Erkanntes, Gültiges, auf etwas bereits Erwähntes o. Ä.:
auf etwas Rekurs nehmen;
Es genügt … der Rekurs auf die Grundnormen vernünftiger Rede (Habermas, Spätkapitalismus 138).
2. (österreichische und schweizerische Rechtssprache, sonst veraltet) Einspruch, Beschwerde:
Rekurs einreichen, einlegen, erheben, zurückweisen;
dass ich am nächsten Mittwoch hingerichtet werden soll, … keine Chance, Rekurs anzumelden (Frisch, Montauk 22).