Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Rektorat
Rek|to|rat, das; -[e]s, -e:1. a) [mittellateinisch rectoratus] Amt eines Rektors, einer Rektorin:
das Rektorat [der Universität] übernehmen;
b) Amtszeit eines Rektors bzw. einer Rektorin.
2. Amtszimmer eines Rektors bzw. einer Rektorin:
wenn irgendetwas vorfiel …, dann hieß es: Ab ins Rektorat! (Kempowski, Immer 66).
3. Verwaltungsgremium, dem der ↑ "Rektor" (2), die beiden Prorektoren und der ↑ "Kanzler" (3) angehören.
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