Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
rejizieren
re|ji|zie|ren [lateinisch reicere, eigentlich = zurückwerfen, zurückbringen]:a) (Rechtssprache) (einen Antrag, eine Klage o. Ä.) verwerfen, abweisen; K ablehnen, zurückweisen:
sind unserer achtundsiebenzig, meistens ruinierte Krämer, rejizierte Magister und Schreiber aus den schwäbischen Provinzen (Schiller, Räuber II, 3).
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