Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Reisekader
Rei|se|ka|der, der (besonders früher in den Ostblockstaaten):1. ↑ "Kader" (2), dessen Angehörigen es erlaubt ist, ins [westliche] Ausland zu reisen: …:
haben sowjetische Künstler in aller Regel den Vorzug, … in den Reisekader ihres Staates aufgenommen zu werden (FR 6. 12. 86, 8).
2. Angehöriger eines Reisekaders (1):
dass sich der 59-jährige stellvertretende Generalsekretär … bereits 1978 zur Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit … als Reisekader verpflichtet habe (Welt 19./20. 7. 86, 1).
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