Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Reichstag
Reichs|tag, der:1. a) im Deutschen Reich bis 1806 Versammlung der deutschen Reichsstände;
b) Vertretung der Reichsstände gegenüber dem Kaiser.
2.
a) Volksvertretung im Norddeutschen Bund von 1867 bis 1871 und im Deutschen Reich von 1871 bis 1945;
b) im Deutschen Reich von 1919 bis 1933 mit der Legislative betraute Volksvertretung.
3. (in bestimmten Staaten) Parlament:
der dänische, finnische, niederländische Reichstag.
4. a) Gebäude für die Versammlungen eines Reichstags (1-3);
b) Gebäude in Berlin, in dem (seit 1999) die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags stattfinden:
Schröder, der den Berliner Reichstag, das künftige Parlamentsgebäude des Bundestags, »Reichstag« genannt haben möchte (Zeit 31. 3. 99, 42).
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