Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Reichsstände
Reichs|stän|de :im Deutschen Reich bis 1806 dessen reichsunmittelbare Glieder (wie Kurfürsten, [Erz]bischöfe, Herzöge, Markgrafen, Reichsstädte u. a.) mit Sitz und Stimme im Reichstag:
geistliche Reichsstände, weltliche Reichsstände.
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